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Änderung des Gesellschaftsvertrages einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft melden

Volltext

Als gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft müssen Sie der Wirtschaftsprüferkammer melden, wenn Sie Änderungen am Gesellschaftsvertrag der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vornehmen.

Sie müssen die Anzeige zusammen mit einer Kopie des geänderten Gesellschaftsvertrages abgeben.

Sobald die Änderung im Handels- beziehungsweise Partnerschaftsregister eingetragen ist, muss Ihre Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine öffentlich beglaubigte Abschrift der Handelsregistereintragung bei der Wirtschaftsprüferkammer einreichen.

Wird der Gesellschaftsvertrag einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geändert, müssen die gesetzlichen Vertreterinnen oder gesetzlichen Vertreter der Wirtschaftsprüfergesellschaft die Änderung der Wirtschaftsprüferkammer melden.

Verfahrensablauf

Die Wirtschaftsprüferkammer empfiehlt, dass Sie den Entwurf der Änderung des Gesellschaftsvertrages im Vorfeld mit ihr abstimmen. Damit können Sie unnötige Nachbeurkundungen vermeiden. Musterverträge finden Sie im Internet auf den Seiten der Wirtschaftsprüferkammer.

Nach der Änderung erhält die Wirtschaftsprüferkammer eine Kopie des geänderten Gesellschaftsvertrages. Nachdem die Änderung im Handels- beziehungsweise Partnerschaftsregister eingetragen wurde, erhält sie eine öffentlich beglaubigte Abschrift der Registereintragung.

Gebühren

Es fallen keine Kosten an.

Fristen

Sie müssen den geänderten Gesellschaftsvertrag innerhalb von 2 Wochen nach der Beurkundung einreichen.

Bearbeitungsdauer

Voraussetzungen

  • Sie sind gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
  • Es kam zu Änderungen im Gesellschaftsvertrag, zum Beispiel folgende:
    • Änderung der Gesellschaftsform
    • Eigentumsverhältnisse
    • Kapitalerhöhung
    • Anpassungen auf Grundlage von Gesetzesänderungen

erforderliche Unterlagen

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • eine Kopie der Satzung beziehungsweise des geänderten Gesellschaftsvertrages
  • eine öffentlich beglaubigte Abschrift der Handelsregistereintragung 

Rechtsbehelf

  • Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

Kurzfassung

  • gesetzliche Vertreter einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft müssen Wirtschaftsprüferkammer melden, wenn sie Änderungen am Gesellschaftsvertrag der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vornehmen
  • Anzeige muss zusammen mit einer Kopie des geänderten Gesellschaftsvertrages abgegeben werden
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Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Wirtschaftsprüferkammer (WPK)

Rauchstraße 26
10787 Berlin, Stadt
10746 Berlin, Stadt

Telefon: +49 30 726161-0
Telefax: +49 30 726161-212

Webseite: Internetseite der Wirtschaftsprüferkammer
E-Mail: kontakt@wpk.de
E-Mail: berufsregister@wpk.de