Adressänderung einer Betriebsstätte der Handwerkskammer mitteilen
Volltext
Die Handwerkskammer führt mit der Handwerksrolle und dem Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes zwei Register, in denen alle Handwerksbetriebe und Betriebe des handwerksähnlichen Gewerbes mit ihren Betriebsstätten im jeweiligen Kammerbezirk erfasst sind. Um die gespeicherten Daten aktuell zu halten, besteht eine Mitteilungspflicht im Fall der Adressänderung von Betriebsstätten.
Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:
Wenn die neue Adresse der Betriebsstätte in einem Bezirk liegt, für den eine andere Handwerkskammer zuständig ist, müssen Sie die Registrierung der Betriebsstätte
- bei der bisher zuständigen Handwerkskammer löschen lassen
-
und bei der nun zuständigen Handwerkskammer eintragen lassen.
Wenn sich bei Ihnen als Mitgliedsbetrieb einer Handwerkskammer die Anschrift einer Betriebsstätte ändert, müssen Sie dies der Handwerkskammer mitteilen.
Verfahrensablauf
Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Änderung der Daten.
Gebühren
Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.
Fristen
keine
zuständige Stelle
Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.
Bearbeitungsdauer
keine
Voraussetzungen
Die Adresse Ihrer Betriebsstätte oder einer Ihrer Betriebsstätten hat sich geändert.
erforderliche Unterlagen
-
Angaben zum Betrieb:
- Betriebsnummer
- Betriebsname
- Datum des Inkrafttretens der Adressänderung
-
Angaben zur bisherigen und neuen Betriebsstätte:
- Kontaktdaten
-
Adresse der Betriebsstätten
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Kurzfassung
- Daten der Handwerksregister – Änderung der Adresse einer Betriebsstätte
- Betriebe des zulassungspflichtigen Handwerks werden mit ihren Betriebsstätten in der Handwerksrolle erfasst, solche des zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes im Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes.
- Die Handwerksrolle und das Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes werden von den regional zuständigen Handwerkskammern geführt.
- Ändern sich Adressen registrierter Betriebsstätten, ist dies der Handwerkskammer mitzuteilen, um die gespeicherten Registerdaten aktuell zu halten.
- zuständig: Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Niederlassung liegt
Hinweis: Wenn die neue Adresse einer Betriebsstätte in einem Bezirk liegt, für den eine andere Handwerkskammer zuständig ist, muss die Betriebsstätte
- aus dem aktuellen Register gelöscht
-
und bei der nun zuständigen Handwerkskammer eingetragen werden
weiterführende Informationen
Zuständige Stellen und Formulare
Handwerkskammer Lübeck
Breite Str. 10/12
23552 Lübeck, Hansestadt
Telefon: +49 451 1506-0
Telefax: +49 451 1506-180
Webseite:
Internetseite der Handwerkskammer Lübeck
E-Mail:
info@hwk-luebeck.de
Ansprechpartner in den Fachabteilungen
Montag bis Donnerstag: 08.30 bis 15.30 Uhr
Freitag: 08.30 bis 14:00 Uhr
Zentrale
Montag bis Donnerstag: 07.30 bis 17.00 Uhr
Freitag: 07.30 bis 15.30 Uhr
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Telefon: +49 431 530550-0
Telefax: +49 431 530550-99
Webseite:
https://www.ea-sh.de
E-Mail:
info@ea-sh.de
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr